Aufnahmeregelung und Beiträge
Aufnahmeregelung und Beiträge
Aufnahmeregelung
Kinderkrippe: für Kinder bis zum 3. Lebensjahr
Kindergarten: für Kinder ab dem 3. Lebensjahr
Unsere Anmeldewoche findet Anfang des Jahres für das im Herbst beginnende Kindertagesstättenjahr statt. Der genaue Termin wird über "Wir im Frankenwald" rechtzeitig bekannt gegeben. Auch während des laufenden Kindergartenjahres können Sie sich über Krippen- bzw. Kindergartenplätze informieren und Ihr Kind anmelden.
Um den Kindern den Übergang in die Kita zu erleichtern, werden nach Vereinbarung Schnuppertage angeboten.
Aufnahmebedingungen
- Rückgabe der Einzugsermächtigung über die Betreuungskosten
- Rückgabe des unterschriebenen Betreuungsvertrages
- Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung des Kindes zum Besuch der Kita
Beiträge
Die Personensorgeberechtigten entrichten einen festen monatlichen Beitrag. Dieser errechnet sich aus der Bedarfs- bzw. Stundenbuchung für Ihr Kind und beträgt gemäß dem Buchungsbeleg bzw. Elternbeitragstabelle monatlich bis auf Widerruf:
Durchschnittliche tägliche Nutzungszeit |
Kinder über 3 Jahre |
Kinder unter 3 Jahre |
Ermäßigter Beitrag für Kinder die im Abrechnungsjahr das 3. Lebensjahr vollenden***) |
>3-4 |
|
120,00€ |
|
>4-5 |
101€ |
130,00€ |
1€ |
>5-6 |
111,10€ |
140,00€ |
11,10€ |
>6-7 |
121,20€ |
150,00€ |
|
>7-8 |
131,30€ |
160,00€ |
31,30€ |
>8-9 |
141,40€ |
170,00€ |
41,40€ |
>9-10 |
151,50€ |
180,00€ |
51,50€ |
***) Der in Art. 23 (3) BayKiBiG eingeführte Elternbeitragszuschuss wird an die Eltern weitergegeben.
Besuchen aus einer Familie 3 Kinder gleichzeitig die Kindertagesstätte, so beträgt der Beitrag für das älteste Kind in jeder Buchungskategorie 100€.
Nutzung der täglichen, durchschnittlichen Buchungszeit von 3-4 Stunden ist nur für Kinder unter drei Jahren möglich!
Die Beiträge für Spielmaterial und Getränke (jeweils 4,00€) und eine Baurücklage von 3,00€ sind im monatlichen Elternbeitrag inbegriffen. Der entsprechende Betrag wird jeweils zum 15. des laufenden Monats per Lastschrift eingezogen.
Alle Beiträge werden für 12 Monate erhoben.
Änderungen der Buchungszeiten
Grundsätzlich gelten die gebuchten Zeiten für die Dauer des Betreuungsvertrages. Notwendig werdende Änderungen können jederzeit sowohl vom Träger als auch von den Personensorgeberechtigten mit einer Frist von drei Monaten vorgenommen werden. Wenn möglich, wird auf den Bedarf der Personensorgeberechtigten umgehend reagiert.